Letzte Überarbeitung: 07.06.2023
Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und Sie eine Berufsanerkennung beantragen müssen, können Sie dies über den Europäischen Berufsausweis (EPC) tun. ist die EBAelektronischer Prozess, das die Anerkennung von Qualifikationen in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land ermöglicht.
Derzeit kann das EBA-Verfahren nur für folgende Berufe genutzt werden:
- Krankenpfleger/Krankenschwester für allgemeine Pflege
- Apotheker, Apotheker
- Physiotherapeut, Physiotherapeut
- Bergführer, Bergführer.
- Immobilienmakler Immobilienmakler
Vorteile des Europäischen Berufsausweises
Die Behörden Ihres Herkunftslandes helfen Ihnen beim Ausfüllen Ihres Antrags und prüfen, ob dieser korrekt und vollständig ist. Sie überprüfen auch die Echtheit und Gültigkeit Ihrer Dokumente.
Für künftige Bewerbungen ist keine erneute Einreichung der Unterlagen erforderlich.
Wenn die für Ihren Antrag zuständigen Behörden des Gastlandes nicht innerhalb der festgelegten Frist eine endgültige Entscheidung treffen, werden Ihre Qualifikationen stillschweigend anerkannt, sodass Sie über Ihr Online-Konto ein EBA-Zertifikat erstellen können.
Warnung
Verweigern die Behörden auf Ihren Antrag hin die Ausstellung eines EBA, müssen sie Ihnen die Gründe nennen und Ihnen mitteilen, wie Sie die Entscheidung anfechten können.
Derzeit steht das EBA-Verfahren nur für eine begrenzte Anzahl von Berufen zur Verfügung.
Kommt das EBA-Verfahren für Sie in Frage?
Wählen Sie eine Situation:
- Ich bin Krankenpfleger, Physiotherapeut, Apotheker, Bergführer oder Immobilienmakler.
- Ich arbeite in einer anderen Branche.
Haben Sie einen Berufsabschluss in einem der EU-Länder erworben?
- j
- NEIN
Wählen Sie eine Situation:
- Meine Qualifikationen sind in der EU bereits anerkannt und ich übe meinen Beruf seit mindestens 3 Jahren in einem EU-Land aus, das meine Qualifikationen anerkannt hat.
- Meine Qualifikationen werden in der EU noch nicht anerkannt.
Sie können keinen Europäischen Berufsausweis beantragen. Du musstStandard-Bewerbungsverfahrenlaufen.
Den Europäischen Berufsausweis können Sie unabhängig davon beantragen, ob Sie beabsichtigen, Ihre Dienstleistungen dauerhaft oder vorübergehend im Gastland zu erbringen.
Der EBA-Prozess ist einfacher, schneller und transparenterStandardverfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen: Sie können Ihre Bewerbung online verfolgen und bereits eingereichte Unterlagen für neue Bewerbungen in anderen Ländern wiederverwenden.
Warnung
ABE diches gibt kein gedrucktes Dokumentaber die Bescheinigung erfolgt elektronisch. Er istelektronische Beweismitteldass sie das Verwaltungsverfahren zur Kontrolle ihrer Berufsqualifikationen bestanden haben und die notwendigen Voraussetzungen für die vorübergehende oder dauerhafte Erbringung von Dienstleistungen in einem bestimmten Land erfüllen.
NachAnnahmeEin EBA-Zertifikat können Sie unter beantragenPDF formatierenerstellen. Dazu gehört einerReferenznummer, mit dem Ihr zukünftiger Arbeitgeber Ihr FTE online validieren kann.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein EBA für vorübergehende Mobilität oder Niederlassung in einem anderen Land beantragen sollten, wenden Sie sich an die zuständigen Behörden.nationalen Behörden.
Wenn Sie einen längeren Aufenthalt planen, müssen Sie möglicherweise einem Berufsverband beitreten oder zusätzliche Prüfungen bestehen, bevor Sie mit dem Praktizieren beginnen können. Sie können sich auch an die zuständigen Regierungsbehörden wenden, wenn dies in Ihrem Fall erforderlich ist.
Die Nutzung des EBA-Verfahrens ist nicht zwingend; Dann können Sie auch (Papierversion) verwendenStandard ProzedurEs dient der Anerkennung beruflicher Qualifikationen.
Sie können keinen Europäischen Berufsausweis beantragen. Sie müssen zunächst über einen anerkannten Abschluss in einem EU-Land verfügen und dort mindestens 3 Jahre gearbeitet haben, bevor Sie sich für ein EBA bewerben können.
Den EPC können Sie nur beantragen, wenn Sie Krankenpfleger, Apotheker, Physiotherapeut, Bergführer oder Immobilienmakler sind. In allen anderen Berufen muss man das tunStandard-Bewerbungsverfahrenbenutzen.
Beantragung einer europäischen Berufskarte
Um sich für EBA zu bewerben, müssen Sie
- AEU-Login-Kontakt bgErstellen Sie eines, falls Sie noch keins haben
- zEU-Zulassung bg, dem Authentifizierungssystem der Europäischen Kommission (nach der Anmeldung werden Sie auf die Website weitergeleitetEBA-Schnittstelleübertragen)
- Füllen Sie Ihr EBA-Profil mit Ihren persönlichen Daten und Kontaktinformationen aus
- eine App erstellen
- Laden Sie elektronisch gescannte Kopien relevanter Dokumente hoch (bitte scannen Sie jedes Dokument separat und laden Sie es als separate Datei hoch).
- Reichen Sie alle relevanten Dokumente bei der zuständigen Behörde in Ihrem Land ein.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt.Benutzerhandbuch der EBA.
Warnung
Nach Einreichung des ersten Antrags können Sie Ihre persönlichen Daten nicht mehr selbst ändern (Ausweis- oder Reisepassnummer, Name und Staatsangehörigkeit werden wie auf Ihrer Visitenkarte angezeigt). Die Aktualisierung kann nur von der für Sie zuständigen Behörde vorgenommen werden.
Sowohl die Behörde Ihres Heimatlandes als auch die Behörde des Gastlandes erheben möglicherweise eine Gebühr für die Prüfung Ihrer Akte. In diesem Fall erhalten Sie von jedem Büro eine separate Rechnung.
Darüber hinaus können die Behörden von Ihnen die Vorlage beglaubigter Kopien der Dokumente verlangen, wenn sie deren Gültigkeit nicht bestätigen können.
EBA gilt:
- bei langfristiger Vereinbarung auf unbestimmte Zeit
- 18 Monate für die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen
- 12 Monate, wenn Sie vorübergehende Dienstleistungen erbringen und Ihr Beruf im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit steht (z. B. Physiotherapeut oder Bergführer).
Sollten die Behörden des Gastlandes innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Entscheidung treffen, werden Ihre Qualifikationen automatisch anerkannt und Sie können über Ihr Online-Konto ein EBA-Zertifikat ausstellen.
Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab, muss sie ihre Entscheidung begründen und Sie über die Möglichkeiten einer Beschwerde informieren.
Verfahren und Fristen
Und du?
Ich möchte dauerhaft umziehen und meinen Beruf im Gastland ausüben.
Schritte nach dem Absenden der Bewerbung:
- W.Woche: Die Behörden Ihres Herkunftslandes bestätigen den Eingang Ihres Antrags und informieren Sie über die fehlenden Unterlagen und die anfallenden Gebühren.
- Die Behörden Ihres Herkunftslandes müsseninnerhalb eines MonatsÜberprüfen Sie Ihre Bewerbung und reichen Sie sie in Ihrem Gastland ein.
- Sind Sie Apotheker oder Krankenschwester und Ihr Beruf wird einer sein?automatisch erkennen, wirkt sich stärker auf das Gastland auszwei Monate(mes +zwei Verlängerungen um jeweils zwei Wochen) Entscheidung.
- Sollte Ihr Beruf nicht automatisch anerkannt werden, beantragt das Gastland die Anerkennung maximal für diesen Zeitraum.drei Monate(zwei Monate +zwei Verlängerungen um jeweils zwei Wochen) endgültige Entscheidung.
- Wenn die Behörden des Gastlandes der Ansicht sind, dass Ihre Ausbildung, Ausbildung und Berufserfahrung nicht den in diesem Land geforderten Standards entsprechen, können sie von Ihnen die Teilnahme an einem Eignungstest oder einem Anpassungslehrgang verlangen.
Ich möchte meine Dienste vorübergehend im Gastland anbieten.
Schritte nach dem Absenden der Bewerbung:
- W.Woche: Die zuständige Behörde Ihres Herkunftslandes bestätigt den Eingang Ihres Antrags und informiert Sie über fehlende Unterlagen und die anfallenden Gebühren.
- Darüber hinaus prüfen die Behörden des Gastlandes Ihre Unterlagen auch dann, wenn Ihr Beruf Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit und damit auf niemanden haben könnteautomatische Erkennungberücksichtigt werden können.
- Ist eine Überprüfung im Gastland nicht erforderlich, prüfen die Behörden Ihres Landes Ihren Antrag und treffen innerhalb einer Höchstfrist eine Entscheidung.drei Wochenendgültige Entscheidung.
- Sollten jedoch Kontrollen im Aufnahmeland erforderlich sein, müssen die Behörden Ihres Herkunftslandes diese innerhalb einer Höchstfrist durchführen.einer meinerÜberprüfen Sie Ihre Bewerbung und reichen Sie sie in Ihrem Gastland ein.
- Das Gastland trifft sich hauptsächlich im Inlanddrei Monate(zwei Monate +zwei Verlängerungen um jeweils zwei Wochen) endgültige Entscheidung.
Lehnt die Behörde Ihren Antrag ab, muss sie ihre Entscheidung begründen und Sie über die Möglichkeiten einer Beschwerde informieren.
Wenn die Behörden des Gastlandes der Ansicht sind, dass Ihre Ausbildung, Ausbildung und Berufserfahrung nicht den in diesem Land geforderten Standards entsprechen, können sie von Ihnen die Teilnahme an einem Eignungstest oder einem Anpassungslehrgang verlangen.
Sollten die Behörden des Gastlandes innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Entscheidung treffen, werden Ihre Qualifikationen automatisch anerkannt und Sie können über Ihr Online-Konto ein EBA-Zertifikat ausstellen.
EBA-Verfahren in Ihrem Land
Simulator
Warnung
Die Ergebnisse sind nur Richtwerte, es ist möglich, dass sich die Tarife geändert haben. Wenn bestimmte Optionen im Simulator nicht angezeigt werden, bedeutet dies, dass die betroffenen Länder die erforderlichen Informationen noch nicht übermittelt haben. Sie können sich jedoch weiterhin für die EBA bewerben. In den Büros erhalten Sie Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und den aktuellen Tarifen.
Zugang zum EBA-Verfahren
Ermöglichen Sie Arbeitgebern, die Gültigkeit Ihres EBA zu überprüfen.
Ihre Arbeitgeber, Berufsverbände oder andere interessierte Parteien können die Gültigkeit Ihres EPC online anhand Ihrer Referenznummer überprüfen.
Dazu benötigen sie außerdem die persönlichen Daten (Personalausweis oder Reisepass), die Sie bei der Antragstellung angegeben haben.
Überprüfen Sie die Gültigkeit des EBA